R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung nach EEG

Das IDW hat Stellung genommen zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (im Folgenden kurz „E-EEG 2014“). Darin regt dass IDW u. a. folgende Punkte an:

– Nach § 61 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c) E-EEG 2014 sind die Antragsvoraussetzungen u. a. auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des HGB nachzuweisen. Das IDW bittet um Klarstellung, ob somit der Jahresabschluss von sämtlichen antragstellenden Unternehmen zu prüfen oder lediglich von denen, für die das HGB ohnehin eine Prüfung vorschreibt. Sofern eine enge Auslegung vorgesehen ist, regt das IDW an, für Anträge für das Begrenzungsjahr 2015 eine Übergangsregelung vorzusehen.

– Um die Verantwortlichkeiten zwischen den Aufgaben der gesetzlichen Vertreter eines antragstellenden Unternehmens und denen des Wirtschaftsprüfers eindeutig von einander abzugrenzen, regt das IDW verschiedene Umformulierungen an (z. B. § 61 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c) E-EEG 2014).

– Ferner stellen sich Fragen zu den Begriffsbestimmungen der Stromkostenintensität und des selbstständigen Unternehmensteils. Auch hier regt das IDW eine Präzisierung durch den Gesetzgeber an.

Das Schreiben des IDW vom 19.5.2014 an das BMWi ist auf der IDW-Homepage abrufbar.

(www.idw.de)

Kommentare (Kommentieren)

Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

stats