IDW: Stellungnahme zur Gesetzesinitiative von Schleswig-Holstein zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
Das IDW begrüßt die Gesetzesinitiative des Landes Schleswig-Holstein, den Schutz des § 160a StPO auf alle in § 53 Abs. 1 S. 1 StPO genannten Berufsgeheimnisträger zu erstrecken und damit einen ungeteilten Schutz von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern in der StPO zu erreichen. Das Schreiben an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin, das auf der Homepage des IDW abrufbar ist, ging auch an andere Länderjustizministerien.
(www.idw.de)