IDW: Stellungnahme zur Ermittlung der Abführungssperre
Mit dem BilMoG wurde § 301 AktG dahingehend ergänzt, dass der Höchstbetrag der Gewinnabführung um den ausschüttungsgesperrten Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB zu reduzieren ist (sog. Abführungssperre). Unklar ist in diesem Zusammenhang, ob bei der Ermittlung dieses Ausschüttungssperrbetrags freie Kapitalrücklagen und vorvertragliche Gewinnrücklagen berücksichtigt werden dürfen. In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen, das unter http://www.idw.de/idw/download/Ausschuettungssperrbetrag_BMF_IDW_Stellungnahme.pdf?id=608688&property=Dateiabrufbar ist, vertritt das IDW die Auffassung, dass dies möglich ist.
(www.idw.de)