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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.10.2009
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Stellungnahme zum Vorschlag der EUKommission zur Befreiung der Kleinstunternehmen von der Jahresabschlusspflicht

Die EU-Kommission hat Pläne zur Änderung der 4. Gesellschaftsrechts-RL 660/78/EWG vorgelegt, wonach „Kleinstunternehmen“ von der Jahresabschlusspflicht befreitwerden sollen. Diese Planungen lehnt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) ab, da der Jahresabschluss Informationen zur Verfügung stelle, deren Bedeutung weit über die reine Rechenschaftspflicht einer Gesellschaft hinausgehe, und die prognostizierten jährlichen Einsparungen von EU-weit 6,3 Mrd. Euro pro Jahr illusorisch seien,weil Unternehmen ohnehin für steuerliche Zwecke Jahresabschlüsse erstellen müssten. DerDStV fordert daher die Bundesregierung auf, ihre Unterstützung des Vorschlags zur Befreiung von „Kleinstunternehmen“ vonderBilanzierungspflicht zuüberdenken. Eine sachgerechte Erleichterung geradedes Mittelstands – so der DStV – wäre hingegen ein Verzicht auf die Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses für derartige Unternehmen. Hierdurch könnten Kosten und Bürokratieaufwand beseitigt werden. Bei Kleinstunternehmen gebe es keine breite Anlegerschaft, diezur Informationsbeschaffungaufveröffentlichte Jahresabschlüsse angewiesen sei. Geschäftspartner oder Kreditgeber hätten die Möglichkeit, sich die Abschlüsse vorlegen zu lassen und so einen Einblick in die wirtschaftliche Lage ihres möglichen Vertragspartners zu gewinnen. (Quelle: PM DStV vom 19.10.2009)

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