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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
28.04.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2020/1 des IASB

-tb- Als Antwort auf den Standardentwurf ED/2020/1 „Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2“ (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) des IASB hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den Entwurf einer Stellungnahme diesbezüglich veröffentlicht.

Das am 23.4.2020 veröffentlichte Dokument unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen des Standardentwurfs ED/2020/1 grundsätzlich. Die EFRAG schlägt jedoch einige Klarstellungs- und Formulierungsanpassungen für den endgültigen Standard vor. Der Stellungnahmeentwurf kann bis zum 15.5.2020 kommentiert werden. Die vollständige Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-413/EFRAGs-draft-comment-letter-on-the-IASBs-ED20201-Interest-Rate-Benchmark-Reform---Phase-2-proposed-amendments-to-IFRS-9-IAS-39-IFRS-7-IFRS-4-and-IFRS-16?AspxAutoDetectCookieSupport=1 abrufbar.

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