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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.10.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes



Im Regierungsentwurf wurden zahlreiche Anmerkungen aus der Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Referentenentwurf berücksichtigt, heißt es in einer Meldung des IDW vom 12.10.2016. Der Regierungsentwurf habe dadurch im Vergleich zum Referentenentwurf deutliche Verbesserungen erfahren. Das IDW regt an, ergänzend klarzustellen, dass die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Ferner sollte das Prüfungsurteil bei einer freiwillligen Prüfung nicht veröffentlichungspflichtig sein. Schließlich solle die Schutzklausel gestrichen werden: Es solle keine Möglichkeit geben, nachteilige Angaben zu unterlassen.

Die CSR-Richtlinie ist bis zum 6.12.2016 in nationales Recht umzusetzen, die EU-Kommission wurde verpflichtet, ebenfalls bis zum 6.12.2016 "non-binding Guidelines" zur nichtfinanziellen Berichterstattung zu veröffentlichen. Große PIE mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen für Geschäftsjahre, die ab 1.1.2017 beginnen, eine nichtfinanzielle Erklärung veröffentlichen, die Bestandteil des (Konzern-)Lageberichts ist.

(IDW Aktuell vom 12.10.2016)

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