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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
07.06.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Regierungsentwurf des ESUG

 

Das IDW bekräftigt in einem Schreiben vom 1.6.2011, das unter http://www.idw.de/idw/download/ESUG_IDW_Stellungnahme_Rechtsausschuss_BT.pdf?id=609384&property=Datei abrufbar ist, gegenüber dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine bereits in der Stellungnahme zum Diskussionsentwurf geäußerte Auffassung zur geplanten Insolvenzrechtsreform.

Nach dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) soll eine möglichst frühzeitige Sanierung von Unternehmen gefördert werden. Diese Zielsetzung unterstützt das IDW. Das IDW hält den Regierungsentwurf insgesamt für einen gelungenen und ausgewogenen Entwurf, mit dem die gesetzten Ziele weitgehend erreicht werden können. Das IDW regt an, den Überschuldungsbegriff neu zu definieren, den Antrag auf Eigenverwaltung bei Vorlage eines Sanierungskonzeptes zu vereinfachen und Sanierungen durch geeignete steuerliche Regelungen zu erleichtern.

(www.idw.de)

→ Vgl. zum RegE-EHUG auch das Scherpunktheft BB 14/2011.

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