WPK: Stellungnahme zum Regierungsentwurf des ESEF-Umsetzungsgesetzes – WPK spricht sich für nachgelagerte Prüfung aus
- Zeitliche Verdichtung des Aufstellungs- und Prüfungsprozesses,
- Keine Sicherstellung der Einreichung eines geprüften ESEF-Formats,
- Unverträglichkeit von Bestätigungsvermerk mit traditionellem Abschluss,
- Konsequenzen bei Beanstandung des Offenlegungsformats,
- Unklarheiten in der technischen Umsetzung.
Nach Überzeugung der WPK könnten diese Hürden verhältnismäßig einfach dadurch aus dem Weg geräumt werden, dass im Rahmen der Abschlussprüfung die Möglichkeit einer „nachgelagerten Prüfung“ der elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses zum Zweck der Offenlegung eingeräumt wird.
Eine nachgelagerte Prüfung vermeidet insbesondere die weitere zeitliche und materielle Verdichtung des ohnehin straffen Aufstellungs- und Prüfungsprozesses. Darüber stellt die nachgelagerte Prüfung sicher, dass das ESEF-konforme Berichtspaket auch tatsächlich in der geprüften Form offengelegt wird.
(Neu auf WPK.de vom 12.3.2020)