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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
12.12.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMI zum Datenschutzrecht

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) setzt sich in seiner Stellungnahme mit konkreten Formulierungsvorschlägen dafür ein, dass die berufliche Verschwiegenheitspflicht der Wirtschaftsprüfer geschützt bleibt.

Nötig ist das neue Gesetz, weil die EU in einer weitreichenden Datenschutzreform die Mitgliedstaaten zur Anpassung ihrer Datenschutzgesetze aufgefordert hat. Das IDW hat den Vorschlag geprüft und sieht die Gefahr, dass der Entwurf den bisherigen Schutz der Verschwiegenheitspflicht aufweicht. Die EU misst dem Schutz berufsrechtlicher Regelungen große Bedeutung bei. Dementsprechend können nach der EU-Verordnung Informationsrechte von Personen, deren Daten erhoben wurden, gegenüber Wirtschaftsprüfern eingeschränkt.

Der Entwurf des BMI hat von diesen EU-Möglichkeiten aus Sicht des IDW nicht ausreichend Gebrauch gemacht. Außerdem sieht das IDW noch Nachbesserungsbedarf im Schutz gegen Aufsichtsbehörden, die widerrechtlich an vertrauliche Daten gelangen. Hier fordert das IDW auch Klarstellungen im Verhältnis zu Strafverfolgungsbehörden. Das IDW hat in seiner Stellungnahme erklärt, wie man die Schutzlücken schließen kann.


(IDW Aktuell vom 7.12.2016)

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