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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum ReFE des MicroBilG

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine Stellungnahme abgegeben, die sich mit dem im Juli veröffentlichten Referentenentwurf (RefE) zur Umsetzung der Micro-Richtlinie befasst. Die Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften ist im April 2012 in Kraft getreten. Das IDW stimmt den Vorschlägen des BMJ im Grundsatz zu. Dies betrifft sowohl die vorgesehenen Erleichterungen für Anhang, Gliederungstiefe sowie Offenlegung als auch die Beibehaltung der grundlegenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Allerdings steht die vorgesehene Nichtanwendung des § 264 Abs. 2 S. 2 HGB bei Kleinstkapitalgesellschaften nach Ansicht des IDW nicht im Einklang mit der bisherigen Handhabung des True-and-Fair-View-Grundsatzes im HGB. In dem Kontext weist das IDW darauf hin, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt wird, wenn ein Abschluss keine Angaben zu ggf. nicht passivierten Verpflichtungen aus sog. Altzusagen oder mittelbaren Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB enthält. Der Referentenentwurf des BMJ sowie das IDW-Schreiben vom 31.8.2012 sind auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)

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