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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
29.10.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DStV: Stellungnahme zum JStG 2013 – Plädoyer für zügige Verkürzung der Aufbewahrungsfristen

Der DStV spricht sich für eine zügige Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unternehmer auf fünf Jahre aus. In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2013 betont er weiter, dass nur eine einheitliche Reduzierung für das Handels-, Steuer- sowie Sozialrecht dem Bürokratieabbau nützt. Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber Rechtssicherheit schaffen, indem er im Zuge eines Gesamtkonzepts die steuerlichen Verjährungsfristen anpasst. Durch die geplante schrittweise Verkürzung zunächst auf acht und später auf sieben Jahre gehe der Gesetzgeber zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Dennoch bleibe die Bundesregierung weit hinter ihren Zielen zurück. Zur deutlichen Entlastung der Wirtschaft versprach noch Ende 2011 ein Eck-Punktepapier des Kabinetts eine rechtsübergreifende Verkürzung der Fristen auf fünf Jahre. Dies hätte zu einem Einsparpotential von 3,9 Mrd. Euro führen können. Das Einsparpotential bei Fristen von sieben Jahre solle nur bei 2,5 Mrd. Euro liegen. Die „gestufte Verkürzung“ untergrabe zudem den Zweck der Pläne. Die Steuerpflichtigen müssten vorübergehend sogar mit noch mehr Bürokratie rechnen. Neben den laufenden Fristen wären zwei zusätzliche Aufbewahrungszeiträume zu beachten. Auch eine Einheit der Rechtsordnung sei derzeit nicht in Sicht. Stattdessen hätten die Änderungen eine Ungleichbehandlung von Unternehmern zur Folge: Im Handelsrecht blieben die Fristen für Unterlagen wie Jahresabschlüsse abweichend vom Steuerrecht bei zehn Jahren. Schließlich bleibe das Sozialrecht unangetastet. (PM DStV vom 22.10.2012)

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