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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.01.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum IESBA-Entwurf "Responding to a Suspected Illegal Act"

Mit seinem Entwurf "Responding to a Suspected Illegal Act" vom August 2012 schlug das IESBA (International Ethics Standards Board for Accountants) vor, dass bei sämtlichen Verdachtsmomenten auf einen Gesetzesverstoß Mitglieder des Berufsstandes tätig werden und ggf. sogar ihre Verschwiegenheitspflichten durchbrechen müssen, wenn dies nach Meinung des jeweiligen Berufsangehörigen im Interesse der Öffentlichkeit ist. Mit Schreiben vom 12.12.2012 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung genommen. Nach Meinung des IDW ist nicht IESBA, sondern allein der nationale Gesetzgeber für die Festlegung solcher Regelungen zuständig. Im Übrigen trägt das IDW erhebliche rechtliche Bedenken gegen den vom IESBA verfolgten Ansatz vor, in bestimmten Fällen eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers vorzusehen. Der Entwurf der IESBA und das Schreiben des IDW vom 12.12.2012 sind auf der IDW-Homepage abrufbar.


(http://www.idw.de/)

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