DK: Stellungnahme zum IDW-Entwurf einer Stellungnahme zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat im Juni 2017 den Entwurf einer Stellungnahme zur Modifikation finanzieller Vermögenswerte veröffentlicht (Fortsetzung des HFA 48). In ihrer Stellungnahme kritisiert die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) u. a., dass in IFRS 9 keine expliziten Vorgaben zur Beurteilung, wann eine Modifikation eines finanziellen Vermögenswerts substantiell ist, enthalten sind. Vor diesem Hintergrund wird insbes. die im Anhang beschriebenen Vorgaben eines Regelkonzepts zur Modifikationsprüfung durch das IDW kritisch gesehen.
(www.bankenverband.de)