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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.02.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2015/8

Das Deutsche Rechnungslegungs StandardsCommittee (DRSC) hat am 17.2.2016 seine Stellungnahmen zum IASB-Entwurf ED/2015/8 „IFRS Practice Statement:Application of Materiality to Financial Statements“ an den IASB und an die Europaen Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übermittelt. Der Text ist unter http://www.drsc.de/service/index.php abrufbar. Das DRSC sieht in den vom IASB vorgeschlagenen Leitlinien einen nur begrenzten Nutzen für den fachkundigen Abschlussersteller. Viele Anwendungsbeispiele im IASB-Entwurf seien bereits in ähnlicher Form in den aktuellen IFRS-Vorschriften verankert; darüber hinaus seien ergänzende Beispiele im IASB-Entwurf so vage formuliert, dass sie aus Sicht des DRSC keine substantielle Hilfe für die Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes darstellen. Aus Sicht des DRSC erscheint es zudem zweckmäßiger, die Hilfestellung zur Anwendung des Wesentlichkeitsgrundsatzes nicht als IFRS Practice Statement, sondern als Lehrmaterial zu veröffentlichen.

(http://www.drsc.de/service/index.php)

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