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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.11.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum IASB ED/2019/6

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 22.11.2019 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/6 "Disclosure of Accounting Policies (Proposed amendments to IAS 1 and IFRS Practice Statement 2)" an den IASB übermittelt.

Darin unterstützt das DRSC insgesamt die im Standardentwurf verfolgte Zielsetzung des IASB, Unternehmen darin zu bestärken, sich auf solche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zu beschränken, die für Abschlussadressaten relevant sind, und unwesentliche Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wegzulassen. Es ist ebenfalls – wie der IASB – der Ansicht, dass die Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Praxis häufig die Anforderungen der IFRS-Standards im Wortlaut wiederholen und daher nur in begrenztem Umfang unternehmensspezifische Informationen enthalten.

Allerdings geht es nicht davon aus, dass die Zielsetzung des IASB dadurch erreicht wird, indem die Verpflichtung zur Angabe der „maßgeblichen“ (significant) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch eine Verpflichtung zur Angabe der „wesentlichen“ (material) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ersetzt wird. Nach Ansicht des DRSC sollten die Änderungsvorschläge deutlicher die Abgrenzung zwischen:

  • solchen Angaben, die für den Abschlussadressaten relevant sind und daher gemacht werden sollten, und
  • solchen Angaben, die keinen Informationswert aufweisen und weggelassen werden sollten,
    herausarbeiten.

In seiner Stellungnahme begrüßt es ferner, dass der Änderungsentwurf auch Anwendungsleitlinien und -beispiele für das IFRS Practice Statement 2 vorschlägt. Allerdings konzentrierten sich diese Beispiele auf die Identifikation von solchen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die nur den Wortlaut einzelner IFRS-Standards wiederholen. Es schlägt daher vor, dass der IASB gleichermaßen Positivbeispiele entwickeln sollte, die die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen (d.h. unternehmensspezifische Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Abschlussadressaten relevante Informationen liefern) besser verdeutlichen.

(www.drsc.de)

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