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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.10.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum IASB ED/2013/8

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (IFRS-Fachausschuss – FA) hat seine Stellungnahme zum IASB Exposure Draft ED/ 2013/8 „Bearer Plants“ verabschiedet. Darin wird dem Vorschlag, einige Pflanzen aus dem Anwendungsbereich von IAS 41 auszunehmen, grds. zugestimmt. Jedoch wird eingewendet, dass die Ausnahmeregelung inkl. Begründung gleichermaßen für bestimmte Tiere gelten müsste. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Pflanzen, die nicht „fruchttragend“ sind (z. B. Saatgutpflanzen), die Begründung der vorgeschlagenen Ausnahmeregel analog gelten müsste. Insgesamt sollte nach Auffassung des DRSC der Anwendungsbereich von IAS 41 umfassender überdacht werden. Die Stellungnahme an IASB/EFRAG ist unter http://www.drsc.de   abrufbar.

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