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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.02.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum IASB-ED/2013/11 (AIP 2012–2014)

Der IFRS-FA des DRSC hat seine Stellungnahme zum IASB-Exposure Draft ED/2013/11 Annual Improvements to IFRSs (2010–2014 Cycle) verabschiedet. Darin zeigt sich der FA mit den Änderungen – ausgenommen der zu IAS 19 – im Wesentlichen einverstanden. Bzgl. IFRS 7 (servicing contracts) wird eine Präzisierung des Begriffs „involvement“ angeregt. Außerdem wird am Beispiel von IFRS 7 (applicability to condensed interim financial statements) darauf hingewiesen, dass fast alle IFRS-Änderungen eine Auswirkung auf Zwischenberichte haben, was der IASB künftig ggf. genauer bedenken sollte. Die Änderung zu IAS 19 wird kritisch gesehen. Zum einen lasse die vorgesehene Wortlaut-Änderung dennoch die Frage offen, ob/wann Anleihen einer gesamten Währungszone oder gar weltweit (sofern währungsgleich) zu berücksichtigen seien. Zum anderen sei weiterhin ungeklärt, warum Staatsanleihen keine Mindestqualität erfüllen müssten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Zielsetzung der Diskontierung in IAS 19 unklar bleibt – deren Festlegung wäre aber bei potenziellem Auslegungsspielraum in Diskontierungsfragen sehr nützlich. Der gesamte Text ist auf der DRSC-Homepage abrufbar.
(www.drsc.de)

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