IDW: Stellungnahme zum IASB ED 2011/3 „Mandatory Effective Date of IFRS 9“
In dem Exposure Draft (ED) schlägt der IASB vor, die erstmalige Pflicht zur Anwendung von IFRS 9 „Financial Instruments" auf Geschäftsjahre zu verschieben, die am oder nach dem 1.1.2015 beginnen. Durch die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts wird IFRS-Anwendern nicht nur
mehr Zeit zur Implementierung der neuen Regelungen gewährt, sondern auch die Möglichkeit
zu einer einheitlichen Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9 gegeben. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) begrüßt daher in seinem Schreiben vom 28.9.2011, das unter http://www.idw.de/idw/portal/d612598 abrufbar ist, den Vorschlag des IASB, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich der Zeitplan für die Finalisierung der letzten beiden Phasen nicht noch wesentlich verzögert. Dies würde eine erneute Anpassung des Erstanwendungszeitpunkts erforderlich machen.
(www.idw.de)