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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
19.04.2013
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum IASB-Änderungsvorschlag von IAS 39 infolge der Regulierung außerbörslich gehandelter Derivate

Nach der am 27.7.2012 von der EU veröffentlichten „Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister“ (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) soll zur Verringerung des Kontrahentenausfallrisikos das Clearing von standardisierten OTC-Derivaten zukünftig von zentralen Gegenparteien (central counterparties – CCP) übernommen werden. Nach den derzeitigen Regelungen von IAS 39 führt die Übertragung eines Derivats auf eine zentrale Gegenpartei zu einer Änderung eines wesentlichen Vertragsparameters (Vertragspartner) und zum Untergang des ursprünglichen Vertragsverhältnisses. Das bestehende Derivat wäre auszubuchen. Gleichzeitig wäre eine ggf. mit dem Derivat bestehende Sicherungsbeziehung aufzulösen. Der im Februar 2013 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/ 2013/2 „Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting“ enthält eine Ausnahmeregelung, wonach unter bestimmten Umständen die Auflösung einer Sicherungsbeziehung – auch im Fall der Novation des Sicherungsinstruments – nicht erforderlich wird. In seinem Schreiben vom 8.4.2013, das unter www.idw.de abrufbar ist, begrüßt das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Absicht des IASB, weist allerdings darauf hin, dass ein erheblicher Teil der betroffenen Derivate vom Anwendungsbereich der geplanten Ausnahmeregelung ausgeschlossen wird. Das IDW empfiehlt daher in der endgültigen Fassung eine Ausweitung des Anwendungsbereichs unter bestimmten Voraussetzungen.
(www.idw.de)

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