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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.09.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum IAASB-Konsultationspapier „Enhancing the Value of Auditor Reporting“

In seiner Stellungnahme schlägt das IDW dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) vor zu untersuchen, ob es sinnvoll ist, eine Zusammenfassung bedeutsamer Risiken für wesentliche falscheAngaben („summaryof significant risks of material misstatements") aufzunehmen.

Eine solche Berichterstattung im Vermerk sollte sich jedoch auf derartige bedeutsame Risiken beschränken, die die gesetzlichen Vertreter des zu prüfenden Unternehmens selbst im Abschluss (in Deutschland auch im Lagebericht) dargestellt haben (bspw. die Ausübung wesentlicher Ermessensspielräume bei der Bilanzierung). Eine Zusammenfassung der Reaktionen

des Abschlussprüfers auf diese Risiken solltenicht in den Vermerkaufgenommen werden.

Das IAASB stellt in seinem Konsultationspapier Überlegungen zur Erweiterung des Umfangs der

Abschlussprüfung an; dem steht das IDW offen gegenüber, vorausgesetzt, diese Erweiterungen

sind unter Kosten-Nutzen-Aspekten sinnvoll.

Das IDW-Schreiben sowie das Konsultationspapier sind auf der Homepage des IDWabrufbar unter http://www.idw.de/idw/download/IAASB_CP_Auditor_Reporting_Value_IDWStell.pdf?id=612492&property=Datei und http://www.idw.de/idw/download/IAASB_CP_Auditor_Reporting_Value.pdf?id=612490&property=Datei.

(www.idw.de)

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