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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.12.2010
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zum Grünbuch „Abschlussprüfung" der EU-Kommission

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat am 8.12.2010 zu dem Grünbuch der EU-Kommission zur Abschlussprüfung Stellung genommen und Vorschläge zur Steigerung der Aussagekraft von Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorgelegt (hier). Sie lauten:

  • Überprüfung der Inhalte und der Komplexität der derzeitigen Regeln zur Rechnungslegung sowie ggf. eindeutige Vorgaben von Rechnungslegungszwecken (zu Frage 1 des Grünbuchs),
  • EU-weite Einführung einer an den deutschen Lagebericht angelehnten Berichterstattung und dessen Erweiterung um Angaben über das Geschäftsmodell und die damit verbundenen Chancen und Risiken. Der Abschlussprüfer hat diese Angaben auf deren Plausibilität zu prüfen (zu Frage 4 des Grünbuchs),
  • EU-weite Verwendung der Konzeption des deutschen „long form reports" als umfassendes Kommunikationsinstrument mit dem Unternehmenskontrollorgan (zu Fragen 5, 8 und 12 des Grünbuchs),
  • verbesserte Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und Kontrollorgan (Entwicklung einer „best practice" verbunden mit einem regelmäßigen Austausch) (zu Frage 9 des Grünbuchs),
  • Pflicht zur prüferischen Durchsicht von Zwischenberichten, soweit solche aufzustellen sind (zu Frage 11 des Grünbuchs),
  • Genehmigung oder Vergabe von Beratungsaufträgen durch den Aufsichtsrat (zu Frage 19 des Grünbuchs),
  • EU-weite Einführung von Haftungsbegrenzungsregelungen (zu Fragen 23 und 27 des Grünbuchs).

Bei allen Vorschlägen - so die WPK - ist im Einzelnen zu überlegen, ob sie für sämtliche Abschlussprüfungen oder für Pflichtprüfungen und damit den Anwendungsbereich der Abschlussprüferrichtlinie oder nur für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse getroffen werden sollten.

(www.wpk.de)

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