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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.01.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum EuGH-Urteil zu Safe-Harbor

Der EuGH hat mit Urteil vom 6.10.2015 entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht mehr auf die Grundsätze des Safe Harbor-Abkommens gestützt werden kann. In einem Schreiben an EU-Justizkommissarin Vêra Jourová weist das Institut der wirtschaftsprüfer (IDW) auf bestehende Probleme in der Praxis mit der Beachtung des EuGH-Urteils zu Safe-Harbor hin und um bittet um Unterstützung. Als konkrete Maßnahme wird eine Verlängerung der Schonfrist der sog. Art. 29-Gruppe bis zum erfolgreichen Abschluss eines neuen Safe-Harbor-Abkommens mit den USA angeregt.

IDW Schreiben vom 15.01.2016 an die EU-Kommission (Download englisch und deutsch)

(IDW Aktuell vom 20.1.2016)

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