IDW: Stellungnahme zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht 2011
Zum Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und
Schenkungsteuerrechts 2011 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit Schreiben vom
9.9.2011, das unter http://www.idw.de/idw/download/ErbStR_2011_IDWStell.pdf?id=612298&property=Datei abrufbar ist, gegenüber dem BMF Stellung genommen. Unklar
bleibe, ob mit den ErbStR 2011 die Einzelhinweise zu den Erbschaftsteuerhinweisen (ErbStH) sowie der Erlass zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungs-
rechts; Anwendung der geänderten Rechtsvorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (AEErbSt) ersetzt werde oder keine Änderung erfahre. Das IDW fordert insoweit eine Klarstellung.
In seinem Schreiben äußert sich das IDW v. a. zu den Verwaltungsvorschriften zur erbschaftsteuerlichen Wertermittlung und regt Klarstellungen an bzw. fordert entsprechende Korrekturen an den ErbStR 2011, soweit die Auffassung der Finanzverwaltung dem Gesetzeswortlaut widerspricht.
(www.idw.de)