IDW: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts
Der Referentenentwurf umfasst vor allem mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen, der Sanierungsmoderation, den schärferen Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung und der stärkeren Abgrenzung von drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung viele gute und innovative Vorschläge, die die Sanierungsmöglichkeiten in Deutschland sinnvoll ergänzen.
Anders als in der Begründung zum Referentenentwurf angedeutet, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) Zweifel, dass sich der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen zur Abwendung einer möglichen Corona-bedingten Insolvenzwelle eignet. Gleichwohl ist er für solche Unternehmen, bei denen opponierende Gläubiger eine angestrebte Sanierung verhindern oder verzögern, eine weitere zweckmäßige Sanierungsmöglichkeit.
Das IDW hat in seinem Positionspapier vom 7.11.2019 eine pragmatische Umsetzung angeregt, die es gut vorbereiteten Unternehmen erlaubt, weitgehend auf Gutachter und gerichtliche Einbindung zu verzichten. Dieser Gedanke ist mit dem gewählten "Baukasten-System" in gelungener Weise umgesetzt ist. Allerdings ist das IDW der Auffassung, dass die Instrumente noch wirksamer eingesetzt werden können, wenn sie von den Unternehmen nicht erst bei drohender Zahlungsunfähigkeit, sondern bereits frühzeitiger in der Ertragskrise genutzt werden könnten.
(IDW Aktuell vom 5.10.2020)