IDW: Stellungnahme zum Entwurf eines Änderungsgesetzes zur WPO
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung – WPO) sieht eine Ergänzung des § 62b Abs. 1 WPO vor. Danach sollen im Falle von Anfragen gem. § 57 Abs. 9 S. 5 WPO gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei den in § 57 Abs. 9 S. 5 Nr. 1 WPO genannten Unternehmen in die Sonderuntersuchungen einbezogenwerden können. In einer Stellungnahme zu dem Entwurf, der auf der Homepage des IDWabrufbar ist, verlangt das IDWeine Klarstellung, dassmit dergeplantenNeuregelung des § 62b Abs. 1 WPO der Bereich der Sonderuntersuchungennach§ 62bS. 1WPOauch bei Anfragengem. § 57 Abs. 9 S. 5WPOnicht über § 319a-Unternehmen ausgedehnt wird.
(www.idw.de)