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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
23.02.2018
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden (ESA)

Im September 2017 veröffentlichte das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Europäischen Rat den Entwurf einer Verordnung zur Stärkung der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (European Supervisory Authorities – ESA). Die stärkere Zusammenführung und Vereinheitlichung des „EU-Aufsichtsrahmens“ steht dabei im Vordergrund, um die finanzielle Integration der EU-Mitgliedstaaten zu stärken und die EU-Kapitalmarktunion zu fördern. Erreicht werden soll dies u. a. durch die

–    Stärkung der Rolle der ESA zur Intensivierung der Konvergenz der nationalen Aufsichtsbehörden,

–    Änderung der Finanzierung und der Governance-Strukturen der ESA, die Ausweitung der direkten Aufsicht der ESMA auf weitere Kapitalmarktbereiche/-akteure,

–    effizientere Aufsicht über Risiken für das EU-Finanzsystem (makroprudenzielle Aufsicht) und die

–    Berücksichtigung neuer Technologien (FinTechs).

Die WPK hat gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat Stellung genommen und dabei Klarstellungsbedarf zur Definition des Begriffs Legal Privilege angeregt: Die ESMA soll in bestimmten Fällen Unterlagen und Aufzeichnungen einsehen und kopieren, Personen befragen und On-site Inspections bei Abschlussprüfern und Beratern durchführen können. Von der Mitteilungs- und Auskunftspflicht ausgenommen sind jedoch Informationen, die dem – nicht definierten Begriff des – Legal Privilege unterliegen. Zum anderen weist die WPK darauf hin, dass bestimmte Berichtspflichten des Abschlussprüfers an die ESMA über die Vorschriften der EU-Abschlussprüfer-Verordnung hinausgehen, die lediglich Berichtspflichten gegenüber der jeweiligen Competent Authority (in Deutschland der Abschlussprüferaufsichtsstelle) vorsehen. Die Stellungnahme ist unter www.wpk.de abrufbar.

(Neu auf WPK.de vom 15.2.2018)

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