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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
22.03.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
WPK: Stellungnahme zum Entwurf des überarbeiteten IAASB-Standards zur Durchführung von vereinbarten Untersuchungshandlungen (ED-ISRS 4400 revised)

Die Nachfrage nach Leistungen im Bereich von vereinbarten Untersuchungshandlungen und die Bandbreite ihrer Einsatzmöglichkeiten nehmen stetig zu. Deshalb hält es der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) für erforderlich, den Standard ISRS 4400 „Agreed-Upon Procedures Engagements“ zur Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen zu überarbeiten. Am 15.11.2018 veröffentlichte der IAASB den Entwurf des überarbeiteten Standards. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen v. a. die Bereiche pflichtgemäßes Ermessen, Unabhängigkeit, Auftragsannahme und -fortführung, Einsatz von externen Sachverständigen sowie Weitergaberestriktionen des Berichts. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat dazu am 13.3.2019 Stellung genommen ( https://www.wpk.de/fileadmin/documents/Oeffentlichkeit/Stellungnahmen/WPK-Stellungnahme_13-03-2019.pdf)
und die moderate Überarbeitung des Standards insgesamt begrüßt, da die Themenbereiche sachgerecht adressiert und praktikabel umgesetzt würden sowie die erforderliche Flexibilität des Standards erhalten bleibe. Die WPK spricht sich jedoch gegen die Aufnahme von Regelungen zu Weitergaberestriktionen in den Standardentwurf aus. Dies sollte von den jeweiligen Vertragsparteien individuell auf Grundlage der anzuwendenden Rechtsnormen geregelt werden, nicht durch einen Standard.

(Neu auf WPK.de vom 19.3.2019)

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