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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
25.09.2020
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Entwurf des IASB "General Presentation and Disclosures"

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Ende letzten Jahres Änderungsvorschläge mit dem Ziel veröffentlicht, eine bessere Darstellung der finanziellen Leistung (financial performance) von Unternehmen in deren IFRS-Abschlüssen zu erreichen.

  • Zu den wesentlichen Änderungsvorschlägen mit Blick auf das Periodenergebnis (profit or loss) zählen u.a.:
  • die Einführung von einheitlich definierten, verpflichtenden Zwischensummen (z.B. operatives Ergebnis vor Finanzierung und Steuern),
  • die Einführung von Kategorien, nach denen das Periodenergebnis zu gliedern ist (u. a. betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit),
  • der Ausweis und Angaben zu integralen und nicht-integralen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen,
  • die Einführung zusätzlicher Leitlinien zur verbesserten Zusammenfassung und Aufgliederungen von Posten (u.a. eine verpflichtende Analyse des operativen Aufwands sowie die Identifikation und Erläuterung außergewöhnlicher Erträge und Aufwendungen im Anhang) sowie
  • die Einführung von Angaben zu unternehmensindividuell definierten Leistungskennzahlen (Management Performance Measures) (inkl. dem Erfordernis einer Überleitung auf die jeweils am ehesten vergleichbare IFRS-Kennzahl im Anhang).

IAS 1, der aktuell gültige Standard zur Darstellung des Abschlusses, soll im Zuge dieses Projekts durch einen neuen IFRS X abgelöst werden.

Das IDW hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf die Zielsetzung  sowie zahlreiche Änderungsvorschläge begrüßt.

Hinsichtlich einiger Aspekte empfehlen wir jedoch, die Vorschläge zu überdenken bzw. weitere Klarstellungen und Verbesserungen vorzunehmen. Im Zusammenhang mit der neuen Struktur des Periodenergebnisses werden bspw. neue Termini eingeführt, die derzeit entweder gar nicht oder unzureichend definiert sind, sodass es bei der künftigen Kategorisierung bzw. Zurechnung von Aufwendungen und Erträgen zu erheblichen Abgrenzungsproblemen kommen wird. Zudem erscheinen die Vorschläge zur Angabe von Leistungskennzahlen teilweise unausgereift. Vor allem ist eine klarere Definition erforderlich, damit auch die von vielen Erstellern üblicherweise verwendeten finanziellen Leistungskennzahlen wie EBITDA oder free Cash Flow berücksichtigt werden.


(IDW Aktuell vom 24.9.2020)

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