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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum Entwurf der Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC

Das IDW stimmt den vom Verwaltungsrat des DRSC zur Diskussion gestellten Grundsätzen und Leitlinien für dessen künftige Arbeit im Grundsatz zu, weist allerdings auf noch bestehenden Konkretisierungsbedarf zu einzelnen Aspekten hin. In absehbarer Zukunft werde die Zweiteilung der Rechnungslegung in Deutschland (IFRS einerseits, HGB andererseits) voraussichtlich weiter bestehen, deshalb sollte das DRSC Überlegungen anstellen, wie die weitere Entwicklung gestaltet werden könnte. Dies betreffe v. a. die Frage, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen die Aufstellung eines befreienden Jahresabschlusses nach den IFRS ermöglicht werden sollte. Solche fachlichen Grundsatzfragen sollten stets unter Einbindung der Fachausschüsse des DRSC erörtert werden.
Ferner weist das IDW darauf hin, dass die Zielsetzung, Regelungen zu entwickeln, die zur Darstellung eines möglichst sachgerechten Abbilds der Realität führen, nicht bedeuten darf, dass die Verlässlichkeit von Informationen zugunsten einer erhöhten Relevanz außer Acht gelassen wird, da nur solche Informationen als entscheidungsnützlich angesehen werden können, die ein gewisses Mindestmaß an Verlässlichkeit aufweisen. Mit Blick auf die Bindungswirkung von fachlichen Verlautbarungen des DRSC sollte in den Leitlinien festgelegt werden, dass (auch) innerhalb der Verlautbarungen stets klar danach zu differenzieren ist, ob die jeweilige Aussage lediglich eine Vorschrift des IASB oder des HGB wiedergibt, ob eine solche Vorschrift interpretiert bzw. kommentiert wird, ob es sich um eine auf der Basis der geltenden Vorschriften abgegebene Empfehlung handelt oder ob die Aussage eine de-legeferenda-Empfehlung beinhaltet. Der DRSC-Entwurf der Leitlinien sowie das IDW-Schreiben vom 10.9.2012 sind auf der IDW-Homepage abrufbar.
(www.idw.de)

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