IDW: Stellungnahme zum Entwurf Konzernabschlussüber-leitungsverordnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Entwurf einer geänderten Konzernabschlussüberleitungsverordnung (§ 10 Abs. 9 KWG) veröffentlicht. Dazu nimmt das IDW gegenüber der BaFin in einem Schreiben vom 9.7.2009 Stellung. Die geplante Änderung hat zum Ziel, auf Schuldtitel entfallende unrealisierte Gewinne und Verluste für Zwecke der aufsichtlichem Eigenmittelrechnung neutral zu behandeln. Der Text ist hier abrufbar.