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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
24.09.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum EFRAGFragebogen „Goodwill impairment and amortisation“

Im Juli 2012 veröffentlichten die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und der italienische Standardsetter (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) gemeinsam den Fragebogen „Goodwill impairment and amortisation“. Ziel ist eine umfassende Analyse zur Einschätzung der aktuellen Regelungen zur Folgebewertung von derivativem Geschäfts- oder Firmenwert aus Sicht diverser Adressatengruppen.
Mit dem Schreiben vom 12.9.2012 bringt das IDW wiederholt seine Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Impairment-only-Ansatzes nach IAS 36 zum Ausdruck. Aus konzeptioneller Sicht ist der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ein Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer, der verbraucht und i. d. R. durch selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert ersetzt wird. Dementsprechend sollte nach Meinung des IDW der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auch planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden – ergänzt um einen regelmäßigen Test auf Wertminderung.
Der Wertminderungstest nach IAS 36 erfordert von den Unternehmen eine Reihe von Schätzungen und Ermessensentscheidungen und ist damit stark subjektiv und missbrauchsanfällig. Für den Prüfer bleibt i. d. R. nur eine Überprüfung und Verplausibilisierung der zugrunde liegenden Annahmen. Der Vorteil einer planmäßigen Abschreibung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts zeigt sich insbes. dadurch, dass im Zeitablauf die Relevanz des Wertminderungstests und damit auch das einhergehende Prüfungsrisiko abnehmen. Das IDW-Schreiben an die EFRAG vom 12.9.2012 ist auf der Homepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)

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