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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
15.11.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum EFRAG-DP "Accounting for Pension Plans with an Asset-Return Promise"

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 14.11.2019 seine Stellungnahme zum Diskussionspapier der European Financial Reporting Advisory Group "Accounting for Pension Plans with an Assets-Return Promise" übermittelt.

Im Diskussionspapier erörtert die EFRAG drei alternative Methoden zur bilanziellen Abbildung renditegebundener Pensionszusagen mit Mindestgarantie.

Unter der Prämisse, dass keine grundlegende Überarbeitung von IAS 19 angestrebt wird, spricht sich das DRSC für den Capped Asset Return Approach aus und lehnt den Fair Value-based Approach wie auch den Fulfilment Value Approach ab.

Darüber hinaus schlägt das DRSC eine Weiterentwicklung des Capped Asset Return Approach hin zu einem Fixed Asset Return Approach vor. Die Eignung einer am IAS 19-Modell anknüpfenden alternativen Bilanzierungsweise für sämtliche hybride Pensionspläne bewertet das DRSC kritisch. Eine weitere fallweise Betrachtung und Behandlung dieser Pläne lehnt das DRSC ab.

In seiner Stellungnahme betont das DRSC, dass die Entwicklung einer konsistenten Lösung eine grundlegende Überarbeitung von IAS 19 voraussetzt.

(www.drsc.de)

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