R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
01.10.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum ED/2019/3

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 27.9.2019 seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2019/3 „Reference to the Conceptual Framework (Proposed amendments to IFRS 3)“ an den IASB übermittelt. Darin befürwortet das DRSC die vom IASB im Nachgang an die Überarbeitung des Rahmenkonzepts vorgeschlagenen Änderungen:

  • Aktualisierung der Querverweise in IFRS 3 auf das überarbeitete Rahmenkonzept;

  • Einführung einer Ausnahmeregelung bei den Ansatzvorgaben in IFRS 3: Für separat erfasste Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten im Anwendungsbereich von IAS 37 und IFRIC 21 sind vom Erwerber für die Identifizierung einer Verpflichtung die Vorgaben von IAS 37 und IFRIC 21 anzuwenden;

  • Aufnahme des ausdrücklichen Verbots, Eventualforderungen anzusetzen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden.

Diesen vom IASB gewählten pragmatischen Ansatz hält das DRSC für eine geeignete Übergangslösung. Auf lange Sicht sind die Schulddefinition in IAS 37 (einschl. IFRIC 21) und das überarbeitete Rahmenkonzept aber in Einklang zu bringen. Daher begrüßt das DRSC, dass der IASB das Projekt „Provisions“ auf die Agenda gesetzt hat.

(www.drsc.de)

stats