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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
04.04.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zum ED/2018/2 Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seine Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2018/2 Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung (vorgeschlagene Änderungen an IAS 37) an den IASB übermittelt.

Darin begrüßt es die vorgeschlagene Klarstellung der in IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen enthaltenen Vorgaben und stimmt zu, dass die vorgeschlagene Änderung ein einheitliches Verständnis des Begriffs "Kosten der Vertragserfüllung" unterstützt.

Ebenso stimmt es zu, nicht nur auf die inkrementellen Kosten, sondern auf sämtliche Kosten abzustellen, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Allerdings sollte der IASB den Begriff “Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen”, weiter präzisieren, indem er die vorgeschlagenen Beispiele sowie die Basis for Conclusions anpasst.

(www.drsc.de)

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