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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
20.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zum E-DRS 29 „Konzerneigenkapital“

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) kritisiert an dem Entwurf, dass er zu stark aus der Perspektive des Jahresabschlusses eines Mutterunternehmens geschrieben worden sei, wohingegen Ausführungen zu konzernabschlussspezifischen Sachverhalten mit Konzerneigenkapitalbezug weitgehend fehlten. Der künftige DRS soll den bisherigen DRS 7 ersetzen. Mit Blick auf eine Vielzahl inhaltlicher Berührungspunkte regt das IDW ferner in zeitlicher Hinsicht an, den DRS 7 „Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis“ erst zu einem Zeitpunkt zu überarbeiten, zu dem bereits die Ergebnisse der gegenwärtigen Überarbeitung des DRS 4 „Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss“ vorliegen. Der E-DRS 29: Konzerneigenkapital und das IDW-Schreiben an das DRSC vom 4.6.2014 sind auf der IDW-Homepage abrufbar.

(www.idw.de)

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