IDW: Stellungnahme zum BilRuG-RefE
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) unterstützt den im Referentenentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) verfolgten Ansatz, bei der Ausübung von Mitgliedstaatenwahlrechten so weit wie möglich an den bisherigen Regelungen des HGB festzuhalten, da sich das geltende deutsche Bilanzrecht in der Praxis bewährt hat. Außerdem begrüßt das IDW die vorgesehene Beibehaltung der bisherigen HGB-Vorschriften zur Umsetzung des "true and fair view"-Grundsatzes. Die ausführlichen Erläuterungen finden Sie im IDW-Schreiben vom 10.10.2014 an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zum Referentenentwurf eines Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), das auf der IDW-Homepage abrufbar ist.
(www.idw.de)