IDW: Stellungnahme zum Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
In seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages kritisiert das IDW die geplante Regelung des § 7 Abs. 8 ErbStG-E. Danach sollte keine Schenkungsteuer anfallen, soweit an den Kapitalgesellschaften unmittelbar oder mittelbar dieselben Gesellschafter zu gleichen Anteilen beteiligt seien. Demgegenüber lösten verdeckte Gewinnausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften, an denen verschiedene Minderheitsgesellschafter beteiligt seien, bei der Kapitalgesellschaft Ertrag- und Schenkungsteuer aus. Die beabsichtigte Regelung verkennt nach Auffassung des IDW, dass verdeckte Gewinnausschüttungen entsprechend § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG und § 8 Abs. 3 S. 2 KStG nicht als unentgeltlich geleistet anzusehen sind und daher nicht schenkungsteuerbar sein können.
Außerdem äußert das IDWKritik an der geplanten Abschaffung der Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG). Der Gesetzgeber setze damit die umstrittene Entscheidung der EU-Kommission um, ohne die belastenden steuerlichen Folgen für sanierungsbedürftige Unternehmen zu berücksichtigen. Mithin erschwere die Abschaffung der Sanierungsklausel
den Eintritt neuer Gesellschafter und behindere auf diese Weise Sanierungsbemühungen.
Das Schreiben des IDW vom 19.9.2011 ist abrufbar unter http://www.idw.de/idw/download/Beitreibungsrichtlinie_Umsetzungsgesetz.pdf?id=612376&property=Datei.
(www.idw.de)