IDW: Stellungnahme zum BMF-Schreiben zu den GoBD
Die am 14.11.2014 vom BMF veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrungvon Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) ersetzen die bisherigen BMF-Schreiben zu den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ und zu den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ sowie die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“. Die Anwendungsregelung im Schreiben sieht vor, dass dieses erst auf Veranlagungszeiträume anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Aus der Sicht des IDW führen die neuen GoBD sowohl zu einer Verschärfung der Anforderungen an die Steuerpflichtigen als auch zu einer weiteren Bürokratisierung der Unternehmensabläufe. Zu den Entwürfen hatte das IDW mit auf der IDW-Homepage abrufbaren Schreiben vom 2.5.2013, 2.9.2013 und vom 30.6.2014 Stellung genommen. Die Finanzverwaltung will die GoBD in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bzw. den Verbänden regelmäßig an den technischen Fortschritt, die Rechtsprechung und anauftretende Praxisprobleme anpassen.
(www.idw.de)
Vgl. dazuauch BB-Komm. Franz, BB 2014, 2994