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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.05.2016
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zu vorläufiger IFRS IC-Entscheidung betreffend IFRS 10/11

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat am 4.5.2016 eine Stellungnahme an das IFRS IC adressiert. Darin kommentiert es eine vorläufige Entscheidung in der IFRS IC-Sitzung im März 2016 zur Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11, betreffend die Frage der Neubewertung zuvor gehaltener Anteile im Falle eines Kontrollverlusts.

Es lehnt die Entscheidung des IFRS IC, den Sachverhalt zurückzustellen und im Rahmen des IASB-Projekts zur Equitymethode zu behandeln, ab, weil somit die Klärung der Frage trotz bestätigter umfassender Praxisrelevanz aufgeschoben wird. Ferner lehnt es das Argument ab, bei der Frage handele es sich um einen „ähnlichen“ Sachverhalt handelt wie jener, welcher Gegenstand einer früher verabschiedeten, aber mittlerweile zurückgezogenen IAS 28-/IFRS 10-Änderung (sale or contribution of assets) ist, und die daher gemeinsam beantwortet werden sollen. Nach Ansicht des DRSC ist der derzeit diskutierte Fall keine Frage der Anwendung der Equitymethode.

(www.drsc.de)

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