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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
06.06.2014
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC: Stellungnahme zu vorläufiger IFRS IC-Entscheidung betreffend IAS 39

Das deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat zu einer vorläufigen Entscheidung des IFRS IC betreffend IAS 39 eine Stellungnahme abgegeben. Im März 2014 hatte das IFRS IC zu einer eingereichten Frage, wie ein hybrides Finanzinstrument durch den Gläubiger zu klassifizieren ist (Eigenkapital oder Fremdkapital), vorläufig entschieden, dass keine Klarstellung erforderlich sei. Das DRSC mahnt nun an, dass diesbezügliche Fragestellungen künftig nicht mehr fallweise, sondern durch eine umfassende Klarstellung beantwortet werden sollten. Der Text der Stellungnahme ist auf der DRSC-Homepage abrufbar.

(www.drsc.de)

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