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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
30.04.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 25.4.2019 ihre Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 bezüglich belastender Verträge veröffentlicht. Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte im Februar 2018 im Standardentwurf ED/2018/2 «Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)» publiziert. EFRAG begrüsst in seiner Stellungnahme den Willen des IASB die Voraussetzungen von IAS 37 in Bezug auf die Beurteilung, ob die in einem Vertrag unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen den Nutzen übersteigen, neu zu regeln. Allerdings gibt EFRAG zu bedenken, dass die Änderungen wohl auch Fertigungsaufträge ehemals nach IAS 11 und sämtliche Verträge nach IAS 37 beträfen. Dementsprechend empfiehlt EFRAG eine genauere Beurteilung der erwartbaren Auswirkungen durch die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37. Die Pressemitteilung von EFRAG kann unter http://www.efrag.org/News/Project-363/EFRAGs-Comment-Letter-and-Feedback-Statement-on--IASBs-Exposure-Draft-ED20182-Onerous-Contracts---Cost-of-Fulfilling-a-Contract-Proposed-Amendments-to-IAS-37 abgerufen werden.

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