IDW: Stellungnahme zu geplanten Steuergesetzänderungen
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat erneut zum "Jahressteuergesetz 2018", das zwischenzeitlich in "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" umbenannt wurde, Stellung genommen.
Der Finanzausschuss des Bundesrates wird in seiner nächsten Sitzung am 6.9.2018 über den Regierungsentwurf beraten.
Zusätzlich zu den Anmerkungen, die bereits zum Referentenentwurf vorgetragen wurden (vgl. Meldung vom 18.07.2018), nimmt das IDW ausführlich Stellung zur Ausweitung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit inländischem unbeweglichen Vermögen (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc) - neu EStG-E) sowie den neuen Maßnahmen gegen Umsatzsteuerausfälle im Internethandel (§ 22f UStG-E und § 25e UStG-E). Zudem fordert das IDW u. a., dass die Steuerbefreiungen von Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG n.F. und § 7b GewStG in Kraft treten sollen, da die EU-Kommission sie nicht für eine europarechtswidrige Beihilfe hält.
(IDW Aktuell vom 30.8.2018)