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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
21.11.2019
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
EFRAG: Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 14.11.2019 ihre finale Stellungnahme zum IASB-Standardentwurf ED/2019/5 (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) veröffentlicht. Der Entwurf adressiert die Fragestellung, wie ein Unternehmen die Ausnahmeregelungen in Paragraphen 15 und 24 von IAS 12 anwenden kann. Die EFRAG äußert sich kritisch hinsichtlich der Einführung einer weiteren Ausnahme zu einer bestehenden Ausnahmeregelung und gibt zu bedenken, dass der Umfang des Standardentwurfs breiter ist als die ursprünglich angedachten Themen Leasingverhältnisse und Stilllegungsverpflichtungen. Vor dem Hintergrund der Komplexität des Entwurfs wägt die EFRAG die Vor- und Nachteile des Brutto- gegenüber dem Nettoansatz ab. Die endgültige Stellungnahme und die zugehörige Pressemitteilung sind unter http://www.efrag.org/News/Project-394/EFRAG-final-comment-letter-on-the-IASB-exposure-draft-ED20195-Deferred-Tax-Related-to-Assets-and-Liabilities-Arising-from-a-Single-Transaction---Proposed-amendments-to-IAS-12 abrufbar.

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