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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
09.03.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zu den geplanten Änderungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Die geplanten Änderungen im UStAE zur umsatzsteuerlichen Organschaft sind Gegenstand einer Stellungnahme des IDW gegenüber dem BMF. Nach Ansicht des IDW dürfen zum Beweis der tatsächlichen Beherrschung der Tochtergesellschaft keinesfalls Einzelnachweise darüber verlangt werden, dass die Muttergesellschaft Anweisungen zur Ausübung der laufenden Geschäftstätigkeit erteilt hat, wenn die Organgesellschaft ihre Geschäfte offensichtlich im Interesse des Organträgers ausübt.
Außerdem sollte eine organisatorische Eingliederung auch in den Fällen bestehen, in denen ein Mitarbeiter des Organträgers als Geschäftsführer der Organgesellschaft eingesetzt wird, sofern dieser jederzeit (auch gegen seinen Willen) als Geschäftsführer abberufen werden kann. Dass er auch Leitungsaufgaben beim Organträger ausüben muss, ist nach Ansicht des IDW nicht erforderlich.
Weitere Bedenken äußert das IDW gegen das generelle Schriftformerfordernis bei institutionell abgesicherten unmittelbaren Eingriffsmöglichkeiten als schwächste Form der organisatorischen Eingliederung; in solchen Konstellationen kommt es nur darauf an, mit einer zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung das Letztentscheidungsrecht des Organträgers sicherzustellen. Das komplette Schreiben ist auf der Homepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)

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