WPK: Stellungnahme zu den Vorschlägen der Monitoring Group zur Reform der internationalenStandardsetzung
Ausgelöst werden die Reformüberlegungen durch die Kritik, dass der Standardsetzungsprozess das „öffentliche Interesse“ nicht hinreichend berücksichtige und der Einfluss des Berufsstandes auf die Standardsetzung als zu stark empfunden werde. Den vorhandenen Standards der Standardsetzungsboards wird jedoch gleichzeitig eine hohe Qualität zuerkannt.
Die Reformvorschläge der Monitoring Group zielen dementsprechend darauf ab, die Standardsetzung stärker vom Berufsstand abzugrenzen. Dazu wird u. a. diskutiert, die beiden Standardsetzungsboards IAASB und IESBA zu fusionieren und aus der IFAC herauszulösen. Zudem soll die Besetzung und das Besetzungsverfahren der Boards neu strukturiert werden. Das für die Vor- und Zuarbeiten für die Standardsetzungsboards erforderliche fachliche Personal soll massiv aufgestockt werden. Die mit dem reformierten Standardsetzungsverfahren verbundenen gestiegenen Kosten sollen jedoch weiterhin vom Berufsstand getragen werden.
Die WPK unterstützt die Auffassung der MG, dass der Standardsetzungsprozess frei von der Einflussnahme jeglicher Stakeholder-Gruppe sein muss, um das Vertrauen in und die weltweite Akzeptanz der Prüfungs- und ethischen Standards zu gewährleisten. Die WPK bemängelt allerdings, dass die MG keine empirischen Belege für ihre Kritik vorlegt. Die von der MG vorgeschlagene nahezu alleinige Finanzierung des reformierten Standardsetzungsprozesses durch den Berufsstand sei überdies kaum geeignet, ein möglicherweise in der Öffentlichkeit wahrgenommenes Bild der Einflussnahme des Berufsstandes auf das Standardsetzungsverfahren zu vermindern.
Darüber hinaus betont die WPK, dass die Reformüberlegungen der MG zu wenig Gewicht auf die Sicherstellung einer hohen Qualität und der weltweiten Akzeptanz der Standards legten. Einige Vorschläge seien in diesem Zusammenhang sogar kontraproduktiv. So könnte bspw. eine Reduktion der Beteiligung von Berufsangehörigen am Standardsetzungsprozess zu einer ungenügenden Berücksichtigung des erforderlichen fachlichen Sachverstandes im Rahmen der Erarbeitung der Standards führen.
(Neu auf WPK.de vom 15.2.2018)