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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
13.02.2017
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
DRSC : Stellungnahme zu den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures

Auf Initiative der G20-Staaten hatte der Financial Stability Board im Dezember 2015 eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Entwicklung von Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener finanzieller Angaben befasst. Im Dezember 2016 hat diese Arbeitsgruppe, die Task Force on Climate-related Financial Disclosures(im Folgenden TCFD), ihre Empfehlungen veröffentlicht und eine Konsultation dazu gestartet.

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat an dieser Konsultation in Form eines Online-Fragebogens teilgenommen und flankierend dazu dem Financial Stability Board seine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Im Grundsatz erkennt das DRSC an, dass sich Unternehmen mit den Wechselwirkungen zwischen unternehmerischem Handeln auf der einen Seite und den Klimaveränderungen bzw. den Gegenmaßnahmen auf der anderen Seite auseinander setzen müssen. Allerdings stünden die vorgeschlagenen Angaben, die nach Ansicht der TCFD sämtlich innerhalb der Finanzberichterstattung anzusiedeln sind, aufgrund ihrer Menge und Komplexität in keinem ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Darüber hinaus sei  zu bezweifeln, ob durch Transparenzvorgaben Verhaltensänderungen bei Unternehmen und anderen Marktteilnehmern herbeigeführt werden können. Weitere Kritikpunkte des DRSC können der Stellungnahme entnommen werden.

(www.drsc.de)

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