IDW: Stellungnahme zu den Best-Practice- Empfehlungen Unternehmensbewertung
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bekräftigt in seiner Stellungnahme gegenüber der Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) seine Auffassung, dass eine Unternehmensbewertung nach IDW S 1 i. d. F. 2008 erforderlich ist, um sicherzustellen, dass ausscheidende Minderheitsgesellschafter die verfassungsrechtlich gebotene „volle Entschädigung“ für den Verlust ihrer Eigentums- oder Gesellschaftsrechte erhalten.
Die DVFA sieht in seinem Entwurf der „Best-Practice- Empfehlungen Unternehmensbewertung“ im Gegensatz zu den Grundsätzen des IDW S 1 i. d. F. 2008 neben dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cashflow-Verfahren auch multiplikatorbasierte Verfahren und Aktienanalysen als Bewertungsverfahren als anerkennenswert an, um zu einer Bandbreite gleichrangig nebeneinanderstehenderWerte zu gelangen. Das vollständige Schreiben vom 6.2.2012 ist auf derHomepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)