R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
17.01.2012
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zu den Belegpflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nahm in einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Stellung zur Änderung des UStAE betreffend die Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1, § 6, § 6a UStG) und zur Änderung der §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen genommen.

In dem Schreiben, das unter http://www.idw.de/idw/portal/d614760 abrufbar ist, äußert sich das IDW zu den strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an den Ausfuhrnachweis in Versendungsfällen sowie zu den Nachweiserfordernissen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die für den Ausfuhrnachweis geforderte Bezugnahme auf die Versendungsbezugsnummer der Ausfuhranmeldung nach Art. 796c S. 3 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex führt dazu, dass die erleichterten Nachweismöglichkeiten nach § 10 Abs. 3 UStDV nicht zur Anwendung kommen und damit ein unverhältnismäßiger Aufwand in der Praxis ausgelöst wird. Die Nachweismöglichkeiten für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen werden dadurch erschwert, dass der Nachweis nur mittels einer Gelangensbestätigung geführt werden kann. Daneben bleiben zahlreiche Detailfragen zum Belegnachweis in Beförderungs‑ und Versendungsfällen offen, für die das IDW entsprechende Klarstellungen fordert.

(www.idw.de)

stats