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Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
03.05.2011
Bilanzrecht und Betriebswirtschaft
IDW: Stellungnahme zu Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities

 

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Ende Januar 2011 von IASB und FASB gemeinsam veröffentlichten Exposure Draft 2011/1 „Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities" Stellung genommen. Der Text des Schreibens ist abrufbar unter http://www.idw.de/idw/download/Offsetting_Financial_Assets.pdf?id=608072&property=Datei.

Der Entwurf sieht eine Saldierungspflicht für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten vor, sofern ein unbedingtes, jederzeit gesetzlich durchsetzbares Recht zur Aufrechnung vorliegt (d. h. auch bei Ausfall oder Insolvenz beteiligter Unternehmen). Darüber hinaus muss das Unternehmen die Absicht nachweisen, die fälligen Beträge entweder durch eine Netto-Ausgleichszahlung oder durch zeitgleiche Brutto-Zahlungen zu erfüllen.

Das IDW begrüßt die Einführung eines einheitlichen Prinzips zur Saldierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, das im Wesentlichen auf den aktuellen Saldierungsvorschriften des IAS 32 basiert, so dass für IFRS-Anwender keine wesentlichen Umstellungen zu erwarten sind. Kritisch sieht das IDW allerdings, dass trotz eindeutig festgelegter Saldierungskriterien zusätzlich der Bruttoausweis im Anhang gefordert wird. 

(www.idw.de)

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