IDW: Stellungnahme zu Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle
Das Institut derWirtschaftsprüfer (IDW)hat zudem Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zu Leistungsbeziehungen bei der Abgabe werthaltiger Abfälle Stellung genommen und begrüßt, dass die Finanzverwaltung von ihrer restriktivenAuffassung zur Anwendung der Tauschgrundsätze i. S. d. BMF-Schreibens vom 1.12.2008 teilweise abzurücken beabsichtigt. Neben der Forderung nach einzelnen inhaltlichen Klarstellungen äußert das IDW auch konzeptionelle Kritik: Statt grundsätzlich einen tauschähnlichen Umsatz anzunehmen, sollte die Finanzverwaltung bei werthaltigen Abfällen in der Regel von einer Entsorgungsleistung und nur im Ausnahmefall von einem tauschähnlichen Umsatz ausgehen. Das Schreiben vom 10.4.2012 ist auf derHomepage des IDW abrufbar.
(www.idw.de)